KIM, die Abkürzung für „Kommunikation im Medizinwesen“, ist eine TI-Anwendung, die ursprünglich als KOM-LE bekannt war. Sie dient dem vertraulichen und sicheren Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen Zahnarztpraxen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken sowie weiteren beteiligten Organisationen wie der KZVWL. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird KIM erforderlich, um diese Bescheinigungen effektiv an die Krankenkassen zu übermitteln.
Als grundlegender Dienst ist KIM zwingend für die Verwaltung der eAU sowie des elektronischen Heilberufsausweises (eHKP) notwendig.
Ab dem 1. Oktober 2021 dürfen die Krankenkassen laut gesetzlicher Regelung keine papierbasierten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr akzeptieren, was die Nutzung von KIM unabdingbar macht.